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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 7 N 49.13   

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https://dejure.org/2013,17210
OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 7 N 49.13 (https://dejure.org/2013,17210)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2013 - 7 N 49.13 (https://dejure.org/2013,17210)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 7 N 49.13 (https://dejure.org/2013,17210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 AufenthG, Art 8 MRK, Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004
    Ausweisung wegen Handelns mit Kokain

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55 AufenthG, Art 8 MRK, Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO
    Türkei; Ausweisung; Btm-Handel; langjährige Freiheitsstrafe; seelische Erkrankung der (geschiedenen) Ehefrau; unstreitige Wiederaufnahme der Beziehung; Zumutbarkeit der Rückkehr oder Trennung; medizinische Behandlung in der Türkei; unterbliebene Befristung der Wirkungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 7 N 49.13
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 7 N 49.13
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 7 N 49.13
    Denn im maßgeblichen Zeitpunkt des Ablaufs der Zulassungsbegründungsfrist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 12. November 2002 - 7 AV 4.02 -, juris Rz. 5) galt noch nicht die erst am 26. November 2011 in Kraft getretene Neuregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in der Fassung des Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258), wonach - vorbehaltlich der Ausnahmen in Satz 7 der Vorschrift - auch im Anfechtungsprozess über die Ausweisung ein uneingeschränkter Befristungsanspruch besteht und dort mittels eines - als minus enthaltenen - Verpflichtungsbegehrens auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung durchzusetzen bzw. nachzuholen ist (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris Rz. 30 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 7 N 49.13
    Im Übrigen hat der EuGH inzwischen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass diese Regelung nicht auf türkische Staatsangehörige anwendbar sei, um Bedeutung und Tragweite des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zu bestimmen, bestätigt (Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 Ziebell/Örnek, juris Rz. 74).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 7 N 49.13
    Denn im maßgeblichen Zeitpunkt des Ablaufs der Zulassungsbegründungsfrist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 12. November 2002 - 7 AV 4.02 -, juris Rz. 5) galt noch nicht die erst am 26. November 2011 in Kraft getretene Neuregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in der Fassung des Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258), wonach - vorbehaltlich der Ausnahmen in Satz 7 der Vorschrift - auch im Anfechtungsprozess über die Ausweisung ein uneingeschränkter Befristungsanspruch besteht und dort mittels eines - als minus enthaltenen - Verpflichtungsbegehrens auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung durchzusetzen bzw. nachzuholen ist (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris Rz. 30 ff. m.w.N.).
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